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Healthy Codes GmbH AGB V 1.0

Durch den Erhalt von Produkten oder Dienstleistungen des Providers (Healthy Codes GmbH) erklären Sie, der Kunde, sich damit einverstanden, rechtlich an die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gebunden zu sein. Wenn Sie diese AGB nicht verstehen oder wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen des Anbieters für persönliche oder familiäre Zwecke nutzen möchten, sehen Sie bitte davon ab, diesen AGB zuzustimmen und/oder Produkte oder Dienstleistungen des Anbieters zu nutzen. Der Anbieter kann Nachweise über Ihre gewerbliche Tätigkeit anfordern, um sicherzustellen, dass diese AGB nicht mit einem Verbraucher abgeschlossen werden. Der Anbieter ist nur bereit, Produkte oder Dienstleistungen unter den Bedingungen dieser AGB, die unter Healthy Codes GmbH AGB V1.0 verfügbar sind, zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie mit einer oder allen Bedingungen dieser AGB nicht einverstanden sein, beenden Sie bitte sofort die Nutzung und löschen Sie alle Kopien der Produkte oder Dienstleistungen.

Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner beim Anbieter oder schreiben Sie an: support@apodienste.de

Diese AGB bilden die vertragliche Grundlage für die Erbringung jeglicher Dienstleistungen oder Produkte, einschließlich Hardware und/oder Software, durch die Healthy Codes GmbH, Albert-Roßhaupter-Straße 21, 81369 München („Healthy Codes“ oder “Provider”) an eine juristische Person, die gemäß den geltenden Gesetzen wirksam gegründet wurde („Kunde“), und werden an dem Tag wirksam, an dem Healthy Codes die verbindliche Erklärung des Kunden gemäß Abschnitt 1 (Vertragsschluss) annimmt.

1. VERTRAGSSCHLUSS, BESTELLVORGANG


1. Ein Vertrag zwischen dem Provider und dem Kunden, der auf diesen AGB basiert, kann nur in deutscher Sprache geschlossen werden, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Diese AGB sind online verfügbar und der Kunde wird darauf hingewiesen, die Version dieser AGB und alle zusätzlichen Vereinbarungen, die für den jeweiligen Vertrag gelten, für eigene Zwecke zu archivieren. Als Ausnahme und auf Anfrage nach Vertragsschluss kann der Provider dem Kunden die geltenden AGB und jede zusätzliche Vereinbarung zusenden, ist jedoch nicht dazu verpflichtet.

2. Der Provider wird dem Kunden ein Angebot für die angeforderten Produkte und Dienstleistungen unterbreiten („Angebot“). Der Kunde akzeptiert das Angebot entweder durch Bestätigung per E-Mail oder durch Aufgabe einer Bestellung über die Website apodienste.de. Erst mit Annahme dieser Bestellung durch den Provider kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

3. Der Provider nimmt die Bestellung innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Eingang der Bestellung durch Ausstellung einer formellen Auftragsbestätigung oder einer Rechnung der bestellten Produkte und/oder Dienstleistungen an. Wird eine Bestellung nicht innerhalb dieser Frist bestätigt, gilt sie als abgelehnt. Eine Auftragsbestätigung kann verbindliche und vorherrschende Informationen über Art und Umfang der Lieferung enthalten sowie eine Auftragsnummer. Fehlen solche Informationen, gelten die im jeweiligen Angebot enthaltenen Details, einschließlich des Verweises auf die AGB oder andere geltende Bedingungen. Informationen oder Erklärungen, die telefonisch oder mündlich durch Vertreter des Providers abgegeben werden, sind nur dann rechtlich bindend, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Zusätzliche Informationsdokumente, wie z.B. Abbildungen und Zeichnungen sind lediglich ungefähre Informationen zur Veranschaulichung und nicht bindend, es sei denn, sie wurden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich erklärt.

4. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass verbundene Unternehmen des Providers im Namen und zum Nutzen des Providers im Rahmen dieser AGB und aller zwischen Kunde und Provider vereinbarten Bedingungen tätig werden dürfen.

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2. UMFANG DER PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN
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  • Entwicklung und Betreibung einer Software durch den Provider im gemeinschaftlichen Austausch mit dem Kunden.

  • Bereitstellung eines Services durch Provider zur (teil) automatisierte Ansprache von Patienten im Rahmen von Kampagnen

    • Kampagnen zum Vertreiben pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL)

    • Kampagnen zum Bereitstellen digitaler Services der Apotheke wie Rezept-Erinnerungen, Rezept-Uploads und ggf. weitere

  • Bereitstellung eines Services durch Provider zur (teil-) automatisierte Datenanalyse des Patientenstammes + Abverkaufsdaten zur Identifizierung der infrage kommenden Patienten für die jeweiligen Services und Kampagnen

  • Die apodienste-Software digitalisiert die internen Prozesse in Apotheken, insbesondere in Bezug auf das Statusmanagement der pDLs für jeden Patienten, und unterstützt die Nutzer bei der Kommunikation auf Patientenebene.

  • Zudem bietet apodienste ein spezielles Modul für die Heimversorgung an, das sich auf das Management der Polymedikationsdienstleistungen für Patienten in Pflegeheimen konzentriert.

  • Die Nutzungsmöglichkeit der Software beginnt, sobald die Bestellung vom Kunden aufgegeben und vom Provider angenommen wurde, und bleibt bis zur Kündigung des Vertrags durch den Kunden bestehen.

  • Anlage 2: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist nur relevant und kommt zur Anwendung, wenn der Kunde den Onboarding-Service inkl. apodienste.de und/oder den HomeCare-Service inkl. apodienste.de bestellt.

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3. Softwareüberlassung

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  • Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Softwarelösungen in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert der Provider die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

  • Nach Weiterentwicklung ergibt sich der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software aus der Leistungsbeschreibung wie abgesprochen mit dem Kunden.

  • Der Provider überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software, die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, der Lauf unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder stark eingeschränkt ist.

  • Der Provider entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern

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4. Nutzungsrechte an der Software​

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  • Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag angeführte Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.

  • Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen oder bearbeiten. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten o. Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.

  • Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden daher ausdrücklich nicht gestattet.

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5. Preise und Zahlung
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  1. Die zwischen den Parteien vereinbarten Preise, wie in der Auftragsbestätigung oder Rechnung des Providers angegeben, gelten. Alle Zahlungen sind in der in der Rechnung angegebenen Währung zu leisten.

  2. Sofern nicht anders im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung angegeben, verstehen sich die Preise ohne anwendbare Steuern wie Mehrwertsteuer, Verkaufssteuer und Quellensteuer, die auf die Preise oder Kosten erhoben werden können. Sofern nicht durch zwingendes Recht anders bestimmt, ist der Kunde verpflichtet, alle mit den Produkten oder Dienstleistungen verbundenen Steuern und Abgaben zu zahlen und dem Provider eine Zahlungsbestätigung (z.B. Kopie der Banktransaktion, Bestätigungsschreiben usw.) vorzulegen oder ein entsprechendes Befreiungszertifikat vorzulegen, das von allen Steuerbehörden akzeptiert wird. Soweit praktikabel, werden die anwendbaren Steuern als separate Positionen auf der Rechnung aufgeführt. Der Kunde ist für die vollständige Zahlung der in Rechnung gestellten Beträge sowie für alle Kosten der Banküberweisung verantwortlich.

  3. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum per Banküberweisung zu begleichen, wie in der Rechnung angegeben. Falls der Kunde dem Provider ein SEPA-Mandat erteilt hat, wird der fällige Betrag automatisch vom Konto des Kunden abgebucht, und es ist keine weitere Handlung des Kunden erforderlich.

  4. Jede vom Kunden nicht fristgerecht gezahlte Summe wird ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung mit Zinsen belastet, unbeschadet anderer Rechte und Rechtsmittel des Providers. Diese Zinsen werden täglich berechnet, und zwar sowohl vor als auch nach einem etwaigen Gerichtsurteil, zu einem Satz von (i) zehn Prozent (10 %) pro Jahr oder (ii) dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz, je nachdem, welcher niedriger ist. Der Provider behält sich das Recht vor, während des Mahnverfahrens anfallende zusätzliche Kosten (z.B. interne oder externe Verwaltungskosten) zu berechnen.

  5. Im Falle eines Zahlungsverzugs oder eines anderen Verstoßes gegen diese AGB durch den Kunden kann der Provider nach eigenem Ermessen und unbeschadet seiner sonstigen Rechte und Rechtsmittel die Lieferung (einschließlich Teillieferungen) einer Bestellung oder von Produkten zurückhalten, vom Kunden Vorauszahlungen für weitere Bestellungen und Lieferungen verlangen und/oder die Erbringung von Dienstleistungen (einschließlich der Bereitstellung von Software als SaaS) ohne weitere Mitteilung aussetzen oder zurückhalten, bis alle ausstehenden Rechnungen, Zahlungsverzüge und Zinsen vollständig vom Provider erhalten wurden.

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6. Data-Hosting

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  1. Der Provider trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.

  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

  3. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

  4. Der Kunde bleibt in jedem Fall alleinberechtigter seiner Daten und kann daher vom Provider jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

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7. Support & Kundendienst

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  1. Der Provider wird Anfragen (per E-Mail oder telefonisch) des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software und der weiteren SaaS-Dienste innerhalb der in den genannten Geschäftszeiten so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder schriftlich beantworten.

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8. Support & Kundendienst

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  1. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software anzufertigen.

  2. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen - unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung - verantwortlich.

  3. Der Kunde muss für jegliche Weitergabe von Daten an den Provider gewährleisten, dass er zur Weitergabe entlang der datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist.

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9. Entgelt und Transaktionskostent

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  1. Der Kunde verpflichtet sich, an den Provider für die Softwareüberlassung und das Data-Hosting das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. monatlich oder für das Projekt in einer Einmalsumme auf das Bankkonto des Providers zu bezahlen.

  2. Der Provider wird dem Kunden eine Abrechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt übersenden.

  3. Transaktionskosten für Kommunikationsaufwände durch Drittanbieter werden vom Provider an den Kunden weitergereicht. Dabei verpflichtet sich der Provider, eine Aufstellung der tatsächlich getätigten Kommunikationen, mit jeweiliger Art (bspw. E-Mail, SMS, Brief usw) monatlich aufzulisten und dem Kunden zukommen zu lassen.

  4. Die Transaktionskosten, sofern nicht anders geregelt, werden monatlich vom Kunden an den Provider, 30 Tage nach Erhalt der Auflistung, überwiesen.

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10. Gewährleistung/Haftung

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  1. Der Provider leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste Gewähr.

  2. Der Kunde verpflichtet sich, den Provider von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und dem Provider die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

  3. Der Provider ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht dafür besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

  4. Der Provider haftet unbeschränkt:

  • bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

  • für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Software-Mietvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflicht“), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden

  5. Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel, soweit kein Fall des Abs. 2 gegeben ist. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel der Software wird ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

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11. Abonnement /Kündigung/Auflösung

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  1. Falls die Produkte und Dienstleistungen des Providers auf Abonnementbasis („Abonnement“) bereitgestellt werden, gelten die folgenden Bestimmungen Falle eines Widerspruchs. Gebühren, die für das Abonnement gezahlt wurden, sind nicht erstattungsfähig, es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes vorgesehen.

  2. Das Abonnement tritt ab dem Lieferdatum für eine Mindestlaufzeit von sechs (6) vollen Kalendermonaten in Kraft oder wie im Angebot angegeben („Abonnementlaufzeit“). Das Abonnement beginnt am 1. Tag des Kalendermonats und endet am letzten Tag desselben Monats. Wenn die Lieferung vor oder am 15. des Monats erfolgt, beginnt das Abonnement am 1. desselben Monats; erfolgt die Lieferung nach dem 15., beginnt das Abonnement am 1. des folgenden Monats (z.B. bei Lieferung am 9. März beginnt die Abonnementlaufzeit am 1. März, bei Lieferung am 20. März beginnt die Abonnementlaufzeit am 1. April).

  3. Das Abonnement verlängert sich automatisch um jeweils einen (1) weiteren Kalendermonat, sofern es nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat im Voraus gekündigt wird.

  4. Die Parteien können die Abonnementlaufzeit jederzeit einvernehmlich vorzeitig verlängern oder andere Preise und Bedingungen vereinbaren.

  5. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  6. Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für den Provider insbesondere dann, wenn der Kunde

  • in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt wurde,

  • mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmaß von mindestens einem Monatsentgelten oder Transaktionskosten im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde,

  • bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift

  • bei Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen.

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12. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

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  1. Der Provider behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der Preise, jederzeit zu ändern.

  2. Änderungen werden dem Kunden in Textform (z.B. per E-Mail) mindestens drei (3) Monate vor dem geplanten Inkrafttreten mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen.

  3. Erfolgt keine Kündigung, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert. Der Provider wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf dieses Kündigungsrecht und die Bedeutung des Schweigens besonders hinweisen.

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13. Datenschutz/Geheimhaltung

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  1. Der Provider verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Providers als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemässen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Providers erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist der Provider verpflichtet, den Kunden vor einer solchen Weitergabe um Zustimmung zu bitten. Dies geschieht schriftlich per E-Mail.

  2. Der Provider verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Subunternehmern eine mit vorstehendem Absatz 2 dieses Vertragspunktes inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

  3. Der Provider ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und allgemeines über den vereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing- und Vertriebszwecke zu nutzen

  4. Der Provider hält sich das Recht vor, anonymisierte Daten des Kunden für die Weiterentwicklung seines Serviceangebots abzuspeichern. So werden beispielsweise Kunden-übergreifende Kampagnen-Profile geschärft.

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14. Salvatorische Klausel

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  1. Im Falle der ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorliegenden Vereinbarung sind eventuell unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken in dieser Vereinbarung vorhanden sein sollten.

  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Eine Nichtbeachtung führt zur Unwirksamkeit entsprechender Regelungen. Ausgenommen hiervon sind Individualvereinbarungen i. S. d. § 305b BGB.

 

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15. Gerichtsstand

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  1. ​Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird München als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

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