Anlage 2: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Durch den Erhalt des “Onboarding Service” oder des “Home Care Service” vom Verleiher (Healthy Codes GmbH) erklären Sie, der Kunde, sich damit einverstanden, rechtlich an die Bestimmungen dieses Arbeitnehmerüberlassungsvertrags gebunden zu sein.
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Zwischen Healthy Codes GmbH [Verleiher]
und Kunde [Entleiher]:
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Präambel:
Der Verleiher hat sich darauf spezialisiert durch sein eigenes Personal Apotheken in Teilprozessschritten der pharmazeutischen Dienstleistungen zu unterstützen. Die Durchführung der Medikamentenanalysen ist nur im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung möglich, da § 7 ApoG die stetige Weisungshoheit für das pharmazeutische und nicht-pharmazeutische Personal verlangt. Dieses Personal stellt der Verleiher dem Entleiher zur Verfügung. Diese Anlage findet Anwendung, wenn der Kunde den Komplett-Service PDL Polymedikation oder die Heimversorgung-Variante der apodienste-Dienstleistungen bestellt.
Dies vorausgeschickt wird folgender Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen:
1. Erlaubnis
Der Verleiher bestätigt, dass er eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung von Arbeitnehmern gemäß § 1 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), ausgestellt mit Verfügung der zuständigen Agentur für Arbeit Nürnberg vom 25.04.2024 bis zum 24.04.2025, besitzt.
Der Verleiher verpflichtet sich, den Entleiher über den Wegfall sowie alle Änderungen der Erlaubnis unverzüglich schriftlich zu unterrichten. In den Fällen der Nichtverlängerung, der Rücknahme oder des Widerrufs der Erlaubnis wird er ihn ferner auf das voraussichtliche Ende der Abwicklung und die gesetzliche Abwicklungsfrist (§ 2 Abs. 4 Satz 4 letzter Halbsatz AÜG) hinweisen.
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2. Überlassung
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Der Verleiher stellt Leiharbeitnehmer für die Durchführung von pharmazeutischen Dienstleistungen zur Verfügung. Der Verleiher verpflichtet sich, dem Entleiher auf Anforderung Leiharbeitnehmer zur Arbeitsleistung zu überlassen. Der Entleiher teilt dem Verleiher per E-Mail in Textform mit, dass er eine entsprechende Arbeitnehmerüberlassung zur Durchführung der Medikamentenanalyse wünscht und der Verleiher bestätigt die Überlassung – soweit entsprechende Personalkapazitäten bestehen – in derselben Form zu und teilt konkret mit, welcher Leiharbeitnehmer (unter Nennung des vollen Namens) verliehen wird.
Der Verleiher sichert dem Entleiher zu, dass nur Arbeitnehmer überlassen werden, die in einem Arbeitsverhältnis zum Entleiher stehen (kein Kettenverleih).
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3 Anwendung des Tarifvertrages der Zeitarbeit
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Der Verleiher hat mit seinen Arbeitnehmern die Anwendung der GVP Tarifverträge Zeitarbeit für die Zeitarbeit vereinbart. Der Verleiher erklärt, dass in die Arbeitsverträge, die der Verleiher mit seinen Leiharbeitnehmern abgeschlossen hat, die GVP Tarifverträge Zeitarbeit BAP/DGB sowie die Branchenzuschlagstarife vollständig in ihrer jeweils gültigen Fassung einbezogen werden. Der Verleiher stellt dadurch sicher, dass der in § 9 Abs. 1 Nr. 2 AÜG normierte Gleichbehandlungsgrundsatz angewendet wird.
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4 Austausch
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Der Entleiher kann die Auswechslung eines Leiharbeitnehmers verlangen, wenn er die Weiterbeschäftigung aus personen- oder verhaltensbedingten Gründen ablehnt. Der Verleiher ist in diesem Fall zur Überlassung eines anderen, geeigneten Arbeitnehmers innerhalb von 3 Arbeitstagen verpflichtet.
Der Verleiher ist berechtigt, auch während des Arbeitseinsatzes Zeitarbeitnehmer ohne Einhaltung einer Frist abzuberufen. Er hat die abberufenen Arbeitnehmer allerdings durch andere, in gleicher Weise geeignete Arbeitnehmer zu ersetzen.
Vor jeder Ersetzung hat der Verleiher den jeweiligen Leiharbeitnehmer gegenüber dem Entleiher unter Bezugnahme auf diesen Vertrag zu benennen. Es sind dabei jeweils die in § 2 dieses Vertrages vorgesehen Angaben zu machen.
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5 Vergütung
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Der Entleiher hat dem Verleiher pro durchgeführte Medikamentenanalyse eine Vergütung in der in der Auftragsbestätigung angegebenen Höhe zu zahlen.
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Medikamentenanalyse für Apothekenpatienten: Für die von uns erbrachte Medikamentenanalyse von Apothekenpatienten wird 50 euro berechnet. Die Durchführung einer solchen Medikamentenanalyse benötigt zwei Arbeitsstunden.
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Medikamentenanalyse für Altenheimbewohner: Für die von uns erbrachte Medikamentenanalyse von Patienten in Altenheimen wird 30 euro berechnet. Die Durchführung einer solchen Medikamentenanalyse benötigt eine Arbeitsstunde.
Sollen Überstunden geleistet werden, bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Verleihers.
Die Endabrechnung erfolgt am Monatsende aufgrund der vom Entleiher in Textform bestätigten Stundennachweise. Die Vergütung ist innerhalb von zwei Wochen nach Übersendung der Endabrechnung per E-Mail in Textform durch den Entleiher zu zahlen.
Soweit dies tarifvertraglich vorgesehen ist, erfolgt eine Abfrage der Branchenzugehörigkeit und entsprechende Vergütung nach den aktuell geltenden tarifvertraglichen Regelungen.
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6 Weisungsrecht der Apotheke
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Die Zeitarbeitnehmer sind gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert. Der Entleiher ist berechtigt, dem Zeitarbeitnehmer hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Tätigkeit in sachlicher, örtlicher und zeitlicher Hinsicht Weisungen zu erteilen und die Arbeitsausführung zu überwachen.
Der Entleiher darf den Zeitarbeitnehmer nur mit den Arbeiten beschäftigen, die in § 2 des Vertrages aufgeführt sind. Er darf deshalb nur die Geräte und die Software benutzen, die zur Durchführung dieser Tätigkeit erforderlich sind.
Der Entleiher ist auch gemäß § 7 ApoG verpflichtet, die Weisungshoheit über das pharmazeutische und nicht pharmazeutische Personal auszuüben. Der Entleiher erlaubt den Leiharbeitnehmern die Arbeit im Home-Office auszuführen, es sei denn, es sprechen dringliche, betriebliche Gründe dagegen. Die tatsächliche Ausübung des Weisungsrechts bleibt hiervon unberührt, da jederzeit fernmündliche Weisungen erteilt werden können und eine betriebliche Eingliederung gewährleistet ist.
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7 Besondere Pflichten
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Der Verleiher hat die Zeitarbeitnehmer zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Außerdem hat er dem Entleiher bei ausländischen Leiharbeitnehmern, die eine Arbeitserlaubnis benötigen, diese vorzulegen.
Der Entleiher ist verpflichtet, die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsschutzes gegenüber dem Zeitarbeitnehmer zu erfüllen. Er verpflichtet sich, den Leiharbeitnehmer vor Beginn der Arbeitsaufnahme und bei entsprechenden Veränderungen einzuweisen und mit den mit der Arbeitsausführung verbundenen Gefahren und Risiken vertraut zu machen.
Der Entleiher verpflichtet sich, einen Arbeitsunfall unverzüglich dem Verleiher zu melden. Darüber hinaus ist der Entleiher nach § 193 SGB VII verpflichtet, den Unfall seiner Berufsgenossenschaft zu melden.
Der Verleiher ist verpflichtet, dem Entleiher jederzeit auf dessen Verlangen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer an die zuständigen Einzugsstellen bzw. Finanzämter vorzulegen.
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8 Haftung
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Der Verleiher übernimmt die Gewähr dafür, dass die Arbeitnehmer für die Ausführung der in § 2 dieses Vertrags bezeichneten Arbeiten persönlich und fachlich geeignet sind. Über die Auswahl des Arbeitnehmers hinaus trifft den Verleiher keine Haftung für etwaige von dem Zeitarbeitnehmer ausgeführte Arbeiten.
9 Änderung und Ergänzung des Vertrages, Teilunwirksamkeit
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Eine Nichtbeachtung führt zur Unwirksamkeit entsprechender Regelungen. Ausgenommen hiervon sind Individualvereinbarungen i. S. d. § 305b BGB.
Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrags sollen die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berühren.
10 Kündigung
Verleiher und Entleiher können den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
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Erfüllungsort ist München. Gerichtsstand ist für beide Parteien München.
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Ort, Datum
Entleiher
Ort, Datum
Verleiher