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Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen? Wir haben Antworten!
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Wie wird die pharmazeutische Dienstleistung “Polymedikationsanalyse” abgerechnet?Wenn eine Kundin oder ein Kunde fünf oder mehr verschreibungspflichtige Medikamente einnimmt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Polymedikationsanalyse. Die Finanzierung der Medikationsanalyse erfolgt aus dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF). Nach der Durchführung der Analyse kann die Apotheke die erbrachte Leistung zur Abrechnung an den NNF übermitteln. Die derzeitige Vergütung beträgt 90 Euro pro Analyse. Zur Abrechnung wird ein eRx (E-Rezept) in der WaWi (Warenwirtschaft) erstellt und mit einer Sonder-PZN versehen, siehe Tabelle unten: Quelle: https://www.abda.de/pharmazeutische-dienstleistungen/vertrag-und-abrechnung/
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Welche Qualifikationen müssen Apotheker:innen für die Durchführung einer Polymedikationsanalyse erfüllen?Um Polymedikationsanalysen anbieten zu können ist es erforderlich eine Approbation als Apotheker:in sowie eine spezifische Fortbildung, die dem Curriculum der Bundesapothekerkammer (BAK) entspricht vorzuweisen. Die BAK bietet hierfür das modulare Fortbildungsprogramm „Medikationsanalyse, Medikationsmanagement als Prozess“ an. Darüber hinaus werden auch andere Fortbildungen anerkannt, darunter ATHINA, ARMIN, Apo-AMTS, Medikationsmanager BA KlinPharm sowie Weiterbildungen in der Geriatrischen Pharmazie und Allgemeinpharmazie. Apotheker:innen die eine dieser Qualifikationen besitzen, sind berechtigt, Polymedikationsanalysen durchzuführen.
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Wie häufig kann eine Person ein Polymedikationsanalyse erhalten?In der Regel steht jeder berechtigten Person eine Medikationsanalyse pro Jahr zu. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn sich innerhalb eines Jahres drei wesentliche Medikamente im Medikationsplan ändern, kann eine erneute Analyse durchgeführt werden. Mit dieser erneuten Analyse beginnt der 12-Monatszeitraum dann von vorn. Als Hinweis: diese Änderungen werden von apodienste sogar automatisch erkannt!
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Wer ist berechtigt eine Polymedikationsanalyse in Anspruch zu nehmen?Anspruch auf eine Medikationsanalyse haben sowohl privat als auch gesetzlich versicherte Personen, die dauerhaft fünf oder mehr verschiedene Medikamente einnehmen. Dabei werden nur Arzneimittel berücksichtigt, die systemisch wirken oder inhaliert werden und ärztlich verordnet wurden, beziehungsweise verschreibungspflichtig sind.
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Wie können online Dokumente in apodienste unterschrieben werden?Ganz simpel mit einem Tablet oder der Computermaus. Die eigene Unterschrift kann sogar gespeichert und bei Wunsch auch wiederverwendet werden. Die unterschriebenen Dokumente werden in apodienste abgelegt und können bei Bedarf auch ausgedruckt werden.
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Woher weiß apodienste, dass sich bei einem Kunden etwas in der Medikation geändert hat und es einer neuen Analyse Bedarf?Es wird wöchentlich eine Datenanalyse aller in der WaWi eingespeicherten Daten gemacht. Änderungen in der Medikation bei jeweiligen Kund:innen werden automatisch erkannt. Apodienste zeigt Kund:innen, bei denen eine erneute Medikationsanalyse Sinn ergibt im "Kontaktieren" Status an.
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Wie läuft eine Heimbegehung ab, bei der viele pDLs auf einmal durchgeführt werden, besonders im Hinblick auf Dokumentation und Unterschriften?Statt jede Leistung einzeln gegenzeichnen zu lassen, können alle erbrachten pDLs durch eine Sammelbestätigung der Heimleitung mit nur einer digitalen Unterschrift bestätigt werden. So sparen Sie Zeit, reduzieren Papierkram und stellen dennoch eine rechtssichere Dokumentation für die spätere Abrechnung sicher.
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Können pDL auch unabhängig von Apothekenräumen, zum Beispiel in Pflege-, oder Altenheimen durchgeführt werden?Ja, gemäß den apothekenrechtlichen Bestimmungen können bestimmte pDL auch außerhalb der Apothekenräume erbracht werden, insbesondere in Pflege-, oder Altenheimen. Apodienste unterstützt ihre Apotheke dabei, diese Dienstleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.
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